[ Auszug: Soweit die Einziehung der Miete oder Pacht dem Hypothekengläubiger
gegenüber unwirksam ist, kann der Mieter oder der Pächter nicht eine ihm
gegen den Vermiete ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]